AGB & Infos
Diese AGB enthalten wichtige Informationen zu Terminkautionen, Gutscheinen, Auftragsannahme und Abbruch der Zusammenarbeit, Faux Freckles, Pflegehinweisen sowie zum Widerrufsrecht.
AGB
Terminkaution
• Der Termin ist erst verbindlich bestätigt, wenn die vereinbarte Terminkaution eingegangen ist.
• Die Terminkaution dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins und wird am Termintag mit dem Preis der Tätowierung verrechnet. Handelt es sich um ein Projekt mit mehreren Sitzungen oder kann das Tattoo aus zeitlichen, körperlichen oder anderen Gründen nicht an einem Termin fertiggestellt werden, bleibt die Terminkaution bestehen und wird mit der letzten Sitzung des Projekts verrechnet.
• Terminverschiebungen sind bis spätestens 72 Stunden vorher an Werktagen möglich. Bei rechtzeitiger Verschiebung wird die Terminkaution auf den neuen Termin übertragen.
• Bei einer Absage oder Verschiebung 71–24 Stunden vor dem Termin wird eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Terminpreises fällig.
• Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vorher, am Termintag oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale von bis zu 100 % des vereinbarten Terminpreises fällig.
• Eine gezahlte Ausfallpauschale wird nicht auf einen zukünftigen Termin oder den Preis der Tätowierung angerechnet. Wird anschließend ein neuer Termin vereinbart, ist eine neue Terminkaution zu leisten und die Tätowierung bzw. Sitzung regulär zu bezahlen.
• Ist eine Kundin oder ein Kunde am Termintag durch eigenes Verschulden nicht tätowierbar, z. B. aufgrund einer Erkrankung, eines erheblichen Katers oder des Einflusses von Alkohol oder Drogen, kann die Behandlung abgelehnt und der Termin entsprechend der kurzfristigen Absageregelung berechnet werden.
• Bei erheblicher Verspätung kann der Termin verkürzt oder, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist, abgesagt und entsprechend der kurzfristigen Absageregelung behandelt werden.
• Größere Änderungen an Motiv, Größe oder Umfang des vereinbarten Projekts müssen so früh wie möglich mit mir abgesprochen werden. Bei sehr kurzfristigen Änderungen kann es sein, dass der reservierte Termin nicht mehr passend genutzt werden kann. In diesem Fall behalte ich mir vor, einen neuen Termin zu vereinbaren bzw. die Regelungen für kurzfristige Terminänderungen anzuwenden.
• Die Terminkaution ist verbindlich und wird grundsätzlich nicht zurückerstattet oder ausgezahlt. Eine Absage, Umentscheidung oder Entscheidung gegen die weitere Durchführung des Projekts berechtigt nicht zur Rückforderung der Terminkaution. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich, wenn hierzu ein gesetzlicher Anspruch besteht.
• Muss ein Termin von meiner Seite aus, z. B. aufgrund von Krankheit, verschoben werden, bleibt die Terminkaution bestehen und wird auf den Ersatztermin übertragen. Die Verschiebung des ursprünglichen Termins führt nicht automatisch zur Aufhebung der Buchung oder zur Rückzahlung der Terminkaution. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
• Bei höherer Gewalt bzw. außergewöhnlichen Umständen, z. B. einer akuten schweren Erkrankung oder einem Todesfall, kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden.
• Mit Zahlung der Terminkaution und meiner Bestätigung des Termins kommt ein verbindlicher Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande.
• Bei Nichterscheinen ohne Absage, wiederholter Nichteinhaltung von Terminen oder schwerwiegendem Fehlverhalten behalte ich mir vor, die weitere Zusammenarbeit zu beenden und eine dauerhafte Terminsperreauszusprechen.
Begleitpersonen, Kinder und Tiere
Das Studio ist als Safe Space und ruhiger Arbeitsbereich konzipiert. Um eine konzentrierte, hygienische und störungsfreie Durchführung der Behandlung sowie die Privatsphäre aller anwesenden Personen zu gewährleisten, sind Begleitpersonen während des Termins grundsätzlich nicht im Studio gestattet. Auch die räumlichen Kapazitäten sind nicht auf zusätzliche Personen ausgelegt.
Begleitpersonen dürfen Kundinnen und Kunden selbstverständlich zum Termin bringen und anschließend wieder abholen, können sich während des Termins jedoch nicht im Studio aufhalten.
Kinder – unabhängig von ihrem Alter – sowie Tiere dürfen nicht mit ins Studio gebracht werden. Eine Betreuung oder Beaufsichtigung während des Termins ist nicht möglich.
Mit der Buchung bzw. Terminvereinbarung wird diese Regelung ausdrücklich akzeptiert.
widerrufsrecht Tattoo
-Einen Anspruch auf ein Rücktrittsrecht vom Dienstleistungsvertrag hat man 14 Tage nach der Terminvereinbarung, sollte diese via Nachrichtenverkehr und Telefon stattgefunden haben, sofern außer der Terminvereinbarung noch keine Leistung in Form von Beratung, Terminkaution, Skizzen oder der Motiverstellung erbracht wurden. Das gilt nicht für Termine, die Innerhalb von zwei Wochen stattfinden (z.B. wenn für einen Terminausfall eingesprungen wird).
Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 BGB und beträgt 14 Tage. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher nicht vollständig über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde. In diesem Fall ist der Vertragsschluss das Tätigen der Terminkaution.
Achtung!
Wenn ein explizites WANNADO reserviert wird mit einer Terminkaution und man den Termin nicht mehr wahrnehmen möchte, wird die Terminkaution einbehalten. Hierbei gilt die 14 Tage Rückrittsregel nicht.
Gutschein
- Gutscheine sind 1 Jahr nach Austellungsdatum gültig, danach verfallen sie. (§§ 195, 199 BGB).
- Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, den Gutschein bar ausbezahlt zu bekommen, wenn die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
- Ein Gutschein ist nur gegen ein Tattoo oder eine permanent Makeup Behandlung eintauschbar.
- Es ist weder möglich, sich den Gegenwert noch den Restwert des genutzten Gutscheins auszahlen zu lassen.
- Der Gutschein kann, in Absprache mit dem Auststeller des Gutscheins, auf eine andere Person übertragen werden
- Gutscheine sind vom Widerrufsrecht und von der Rückgabe ausgeschlossen
Freckles Guide
Alle Inhalte dieses Freckle Guides, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. ist urheberrechtlich und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwendung, die Entnahme oder die Vervielfältigung der Inhalte dieser Seite und deren Speicherung, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung der Inhalte – auch von einzelnen Teilen – ist im Einzelfall nur in den Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig.
Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafvorschriften des Urheberrechtsgesetzes
Alle Inhalte können zur Anwendung zur eigenen Weiterbildung genutzt werden. Gewerbliche Vervielfältigung ist nicht gestattet.
✓ Nutzung des Onlinekurses gilt so lange, das Angebot online ist. Kein Lebenslanger Zugang.
Auftragsannahme und Abbruch der Zusammenarbeit
Das Absenden einer Terminanfrage stellt zunächst lediglich eine unverbindliche Anfrage dar und begründet keinen Anspruch auf einen Termin oder die Durchführung eines Tattoos. Ich bin nicht verpflichtet, jede Anfrage oder jedes Projekt anzunehmen und behalte mir insbesondere vor, Anfragen abzulehnen, wenn das gewünschte Projekt nicht zu meiner Arbeitsweise, meinem Stil oder meinem angebotenen Leistungsspektrum passt oder eine fachgerechte Umsetzung aus meiner Sicht nicht möglich ist.
Auch wenn bereits ein oder mehrere Termine stattgefunden haben, entsteht daraus kein Anspruch auf weitere Termine oder eine dauerhafte Fortführung der Zusammenarbeit. Ich behalte mir vor, zukünftige Terminanfragen oder weitere Aufträge abzulehnen und eine weitere Zusammenarbeit nicht fortzuführen. Eine solche Entscheidung bedarf gegenüber Kundinnen und Kunden grundsätzlich keiner gesonderten Begründung, soweit keine gesetzlichen oder bereits eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Gründe für die Beendigung einer Zusammenarbeit können insbesondere persönliche oder kommunikative Unstimmigkeiten, beleidigendes, respektloses, diskriminierendes, bedrohliches oder übergriffiges Verhalten, wiederholte Missachtung von Absprachen oder Studioregeln, erhebliche nachträgliche Änderungen des vereinbarten Projekts, fehlende notwendige Mitwirkung oder Umstände sein, unter denen ich eine sichere und fachlich verantwortbare Durchführung der Tätowierung nicht gewährleisten kann.
Die vorherige Durchführung eines Tattoos oder mehrerer Termine begründet keinen Anspruch von Kundinnen und Kunden auf die Annahme weiterer Aufträge oder die Vergabe weiterer Termine.
Bereits erbrachte Leistungen sowie etwaige Terminkautionen und deren Erstattung werden im Falle eines Abbruchs nach den jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Infos
Ich bin krank – darf ich trotzdem kommen?
Bitte nicht. Wenn du krank bist oder dich körperlich nicht fit fühlst, kann die Tätowierung eine zusätzliche Belastung für deinen Körper darstellen und die Heilung beeinträchtigen.
Insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen darf der Termin nicht wahrgenommen werden. Wer wissentlich krank zu einem Termin erscheint, gefährdet damit nicht nur meine Gesundheit, sondern auch die Gesundheit weiterer Kundinnen und Kunden. Eine Ansteckung kann außerdem dazu führen, dass ich selbst ausfalle und bereits vereinbarte Termine absagen muss. Als Selbstständige bedeutet ein solcher Ausfall für mich einen direkten Verdienstausfall, der mir nicht ersetzt wird.
Wer wissentlich mit einer ansteckenden Erkrankung zum Termin erscheint, kann von der Behandlung ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden. Dies gilt auch, wenn die Erkrankung erst vor Ort erkennbar oder mitgeteilt wird.
Bitte informiere mich bei Krankheit so früh wie möglich. Welche Regelungen in diesem Fall für eine kurzfristige Terminabsage oder die Terminkaution gelten, findest du im entsprechenden Abschnitt meiner AGB.
Wann bekomme ich meinen Entwurf?
Dein individueller Tattoo-Entwurf entsteht in der Regel am Tag vor deinem Termin. Eine Vorab-Zusendung des Entwurfs findet grundsätzlich nicht statt.
Das dient unter anderem dem Schutz meiner Arbeit und verhindert, dass individuelle Entwürfe vor dem vereinbarten Termin weitergegeben, veröffentlicht, kopiert oder von Dritten verwendet werden.
Natürlich bedeutet das nicht, dass du am Ende etwas tätowiert bekommst, womit du dich nicht wohlfühlst. Änderungswünsche besprechen wir gemeinsam bei deinem Termin vor Ort. Dafür plane ich ausreichend Zeit ein.
Bei der Buchung eines individuellen Projekts ist daher ein gewisses Vertrauen in meine Arbeit und meinen Stil erforderlich – schließlich hast du mich hoffentlich genau deshalb ausgesucht. :)
Wie bereite ich mich auf meinen Termin vor?
Komm bitte ausgeschlafen, fit und mit einer vernünftigen Mahlzeit im Bauch zu deinem Termin. Bring dir ausreichend zu trinken und bei längeren Sitzungen gerne einen kleinen Snack mit – dein Kreislauf wird es dir danken.
Alkohol und andere Substanzen, die deine körperliche Verfassung oder Blutgerinnung beeinflussen können, solltest du vor deinem Termin vermeiden.
Wichtig: Nimmst du blutverdünnende oder andere für die Behandlung relevante Medikamente ein, teile mir dies bitte unbedingt vor deinem Termin mit. Ärztlich verordnete Medikamente dürfen niemals eigenständig für einen Tattoo-Termin abgesetzt oder verändert werden. Im Zweifel kläre bitte vorher mit deiner behandelnden Ärztin oder deinem behandelnden Arzt ab, ob eine Tätowierung möglich ist.
Nachstechen und Korrekturen
Sollten nach der vollständigen Abheilung einzelne Stellen des Tattoos Farbe verloren haben oder kleine Unregelmäßigkeiten entstanden sein, ist ein einmaliges Nachstechen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattoo-Termingrundsätzlich kostenfrei möglich.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Tattoo entsprechend meiner Pflegehinweise behandelt wurde und die Notwendigkeit des Nachstechens auf den regulären Heilungsverlauf zurückzuführen ist. Je nach Hautbeschaffenheit und individueller Heilung kann es vorkommen, dass einzelne Stellen stärker verkrusten oder kleine Bereiche bzw. Linien Farbe verlieren.
Ein kostenfreies Nachstechen ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Veränderungen durch unsachgemäße Pflege, Kratzen oder Manipulation während der Heilung, starke Sonneneinstrahlung, Solarium, Schwimmbad, Sauna, Verletzungen, übermäßige Belastung oder andere äußere Einflüsse entstanden sind.
Ob und in welchem Umfang ein Nachstechen erforderlich ist, kann erst nach vollständiger Abheilung beurteilt werden. Bitte sende mir hierfür zunächst aussagekräftige Fotos des vollständig abgeheilten Tattoos.
Kleine vereinzelte Stellen werden in der Regel im Zuge eines ohnehin vereinbarten Folgetermins nachgestochen und benötigen keinen gesonderten Nachstechtermin.
Änderungswünsche am Motiv, nachträgliche Erweiterungen, zusätzliche Details oder Veränderungen, die nicht der Korrektur des ursprünglichen Tattoos dienen, gelten nicht als Nachstechen und werden entsprechend des zusätzlichen Arbeitsaufwands berechnet.
Wird ein vereinbarter Nachstechtermin kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, kann ein weiterer Termin kostenpflichtig sein.
Gesetzliche Ansprüche von Kundinnen und Kunden bei einem tatsächlichen Mangel bleiben hiervon unberührt.